Eingetragene Partnerschaft-Gesetz (EPG) – Fluch oder Segen?

18 03 2010

Am 10. Dezember 2009 ist Österreich endlich dort angekommen, wo Dänemark schon vor über 20 Jahren war. Im Nationalrat wird das sogenannte Eingetragene Partnerschaft-Gesetz (EPG) mit 110 JA-Stimmen gegenüber 64 NEIN-Stimmen nach emotional geführter Debatte angenommen. Durch dieses Gesetz können gleichgeschlechtliche Paare in Österreich die „Eingetragenen Partnerschaft“ schließen. Dieses Rechtsinstitut erlaubt es homosexuellen Paaren eine staatlich anerkannte ehe-ähnliche PartnerInnenschaft einzugehen.

Aber ist dieses Gesetz wirklich, nach langem Kampf für Gleichberechtigung zwischen homosexuellen und heterosexuellen Paaren, der lang ersehnte Durchbruch oder bloß ein billiger österreichischer Kompromiss um die Lesben und Schwulen vorerst zum Schweigen zu bringen? Zweifellos ist das EPG ein Meilenstein in der Gleichberechtigungsbewegung, aber die Zeit zu Feiern ist noch nicht gekommen und der Sekt sollte vorerst wieder eingekühlt werden. Innenministerin Fekter, in deren Ressortzuständigkeit das EPG fällt, war es ein essentielles Anliegen den homosexuellen Paaren so viele Steine wie nur möglich in den Weg zu legen. Es wäre ja auch skandalös, wenn das heilige Institut der Ehe von ein paar „Homos“ entweiht und das traditionell österreichische Familienbild Risse bekommen würde. Demgemäß wurden im Gesetzesentwurf Worte wie Familie sowie jegliche Parallelen zum Institut der Ehe bewusst vermieden oder von der ÖVP einfach heraus verhandelt.

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