Am 10. Dezember 2009 ist Österreich endlich dort angekommen, wo Dänemark schon vor über 20 Jahren war. Im Nationalrat wird das sogenannte Eingetragene Partnerschaft-Gesetz (EPG) mit 110 JA-Stimmen gegenüber 64 NEIN-Stimmen nach emotional geführter Debatte angenommen. Durch dieses Gesetz können gleichgeschlechtliche Paare in Österreich die „Eingetragenen Partnerschaft“ schließen. Dieses Rechtsinstitut erlaubt es homosexuellen Paaren eine staatlich anerkannte ehe-ähnliche PartnerInnenschaft einzugehen.
Aber ist dieses Gesetz wirklich, nach langem Kampf für Gleichberechtigung zwischen homosexuellen und heterosexuellen Paaren, der lang ersehnte Durchbruch oder bloß ein billiger österreichischer Kompromiss um die Lesben und Schwulen vorerst zum Schweigen zu bringen? Zweifellos ist das EPG ein Meilenstein in der Gleichberechtigungsbewegung, aber die Zeit zu Feiern ist noch nicht gekommen und der Sekt sollte vorerst wieder eingekühlt werden. Innenministerin Fekter, in deren Ressortzuständigkeit das EPG fällt, war es ein essentielles Anliegen den homosexuellen Paaren so viele Steine wie nur möglich in den Weg zu legen. Es wäre ja auch skandalös, wenn das heilige Institut der Ehe von ein paar „Homos“ entweiht und das traditionell österreichische Familienbild Risse bekommen würde. Demgemäß wurden im Gesetzesentwurf Worte wie Familie sowie jegliche Parallelen zum Institut der Ehe bewusst vermieden oder von der ÖVP einfach heraus verhandelt.
Überhaupt wird einen das Ausmaß der Diskriminierungen erst bewusst, wenn man sich das Eherecht für heterosexuelle Paare ansieht und die Abweichungen davon sichtbar macht. So dürfen sich Lesben und Schwule nicht am Standesamt trauen bzw. ihre PartnerInnenschaft eintragen lassen, wie es bei einer Mann-Frau Hochzeit üblich wäre, sondern müssen dies vor der Bezirksverwaltungsbehörde (BH oder Magistrat) vornehmen. Diese Unterschiede bei der Eintragung können zumindest in den österreichischen Statutarstädten (Städte mit eigenem Statut wie z.B. Wien oder Graz), teilweise umgangen werden, da in solchen Städten mit einem Magistrat das Standesamt und die Bezirksverwaltungsbehörde de facto zusammenfallen. Hierfür braucht es jedoch einen entsprechenden politischen Willen der jeweiligen Stadtregierung, wodurch es zu großen Diskrepanzen in der regionalen Umsetzung der Eintragungsmöglichkeiten gekommen ist. Während auf der einen Seite die SPÖ regierten Städte den homosexuellen Paaren amtliche Trauungs- und Festsäle für eine eheähnliche Zeremonie zur Verfügung stellten, versuchten die ÖVP geführten Stadtregierungen alles zu verhindern, was an einen feierlichen hochzeitsähnlichen Akt erinnern könnte. Durch die schwammige Formulierung vieler Gesetzesstellen des EPG, hat sich die ÖVP einen alternativen Weg eröffnet, um den homosexuellen Paaren durch Verordnungen mit einer extensiven Gesetzesauslegung gehörig die Suppe zu versalzen.
Des Weiteren besteht im Namensrecht ein auf den ersten Blick unscheinbar wirkender Unterschied zum Eherecht für heterosexuelle Paar. Lesben und Schwule erhalten nämlich keinen gemeinsamen „Familiennamen“, sondern lediglich einen „Nachnamen“. Hier zeigt sich wiederum deutlich, dass jegliche Assoziation mit einer Familie verhindert werden soll, um nicht das konservative Familienbild zu zerstören. Bei einer Einigung auf einen Doppelnamen wird darüber hinaus kein Bindestrich zugelassen. Dadurch werden alle Menschen mit Doppelnamen ohne Bindestrich sofort für jeden und jeder leicht ersichtlich geoutet. Der Sinn hinter dieser Regelung kann nur eine öffentliche Stigmatisierung Homosexueller sein, damit jedeR, ob in der Arbeitswelt oder im Privatleben, sofort weiß, welche sexuelle Orientierung die Menschen haben. Dies eröffnet Tür und Tor für eine strukturelle Diskriminierung von Schwulen und Lesben. Einen ähnlichen Zweck erfüllt wohl auch die Unterscheidung zwischen homo- und heterosexuellen Paaren unter dem Punkt „Personenstand“ bei Meldezettel. Dies ist allein schon unter dem Aspekt des Datenschutzes und des Rechts auf Achtung des Privatlebens bedenklich. Schließlich bekommen den Meldezettel nicht nur Universitäten und andere öffentliche Einrichtungen zu Auge, sondern auch ArbeitgeberInnen, bei denen man beruflich aktiv ist oder werden möchte.
Am zahlreichsten sind die diskriminierenden Elemente im EPG jedoch in Bezug auf Regenbogenfamilien, sprich lesbische und schwule Pärchen mit Kinder. So ist ihnen künstliche Befruchtung und die Fremdkindadoption untersagt. Außerdem sind die Rechte und Pflichten gegenüber Kindern des Partners oder der Partnerin stark eingeschränkt. Es liegt unter anderem ein absolutes Verbot einer Stiefkindadoption sowie des Vertretungsrechtes in Obsorge-Angelegenheiten vor. Mit fadenscheinige Argumente versuchen auch hier die konservativen Kräfte im Land das traditionelle Frau – Mann Rollenbild aufrecht zu erhalten. Es wird behauptet, dass die homosexuelle Lebensweise der Eltern auf die Kindesentwicklung bzw. auf die Kindererziehung negative Auswirkungen hat. Dabei gibt es genügend Studien, die Gegenteiliges beweisen: Kinder homosexueller Eltern sind genauso oft heterosexuell orientiert wie Kinder heterosexueller Eltern und Kinder homosexueller Eltern zeigen unter keinen Umständen häufiger Verhaltensstörungen als Kinder heterosexueller Eltern. Kinder von gleichgeschlechtlichen Eltern erleben ihre sexuelle Orientierung reflektierter und weisen viel seltener ein geschlechtstypisches Rollenverhalten auf als Kinder heterosexueller Eltern. Es ist alleine schon absurd zu glauben, dass Menschen nur wegen ihrer sexuellen Orientierung schlechtere Eltern wären.
Summa summarum werden homosexuellen Paaren mit dem EPG viel mehr die Pflichten als die Rechte einer Ehe auferlegt. Durch das Gesetz wird schließlich das Anders-Sein von Schwulen und Lesben rechtlich verankert. Der eigentlich anzustrebende Effekt der Gleichstellung und Gleichberechtigung bleibt dabei auf der Strecke. Man hat die Ungleichheit in Gesetzesform gegossen und dort einzementiert.
Am schlimmsten ist jedoch die Tatsache, dass man mit dem demütigenden EPG versucht, jegliche weitere Diskussion über das Institut der Ehe für homosexuelle Paare und den strukturellen Diskriminierungen im EPG im Keim zu ersticken. Frei nach dem Motto: Schleichts euch – es gibt bereits eine Regelung für die Verpartnerung! Das EPG dient auch dem Zweck die Gleichberechtigungsbewegung vorerst mundtot zu machen, indem man ihnen ein Pseudo-Gleichstellungsgesetz vorwirft.
Es gibt noch viel zu tun um die gewünschte Gleichberechtigung von homosexuellen und heterosexuellen Paaren zu erreichen. Positiv stimmt, dass in den meisten anderen europäischen Staaten ein ähnlicher Prozess stattgefunden hat. Den anfangs benachteiligenden und lieblosen PartnerInnenschaftsgesetzen wurde im Laufe der Zeit der Geist der Gleichberechtigung eingehaucht. So gibt es bereits in fast allen europäischen Staaten ein Adoptionsrecht für homosexuelle Paare. Die Hoffung lebt also, dass Lesben und Schwule eines Tages nicht mehr als Menschen zweiter Klasse abgestempelt werden. Das EPG stellt hierfür einen Schritt in die richtige Richtung dar, der Weg ist jedoch noch lang!